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Digitale Souveränität

Wikipedia: „Abgeleitet von dem Begriff der Souveränität versteht man unter digitaler Souveränität selbstbestimmtes Handeln unter vollständiger, eigener Kontrolle im Hinblick auf die Nutzung digitaler Medien.“

Die meisten Menschen legen hierbei mehr wert darauf gängige Plattformen gut bedienen zu können, als auf ihre informationelle Selbstbestimmung.

Ein Datenschutz-Grundrecht gibt es Grundgesetz nicht, zu Entstehung war das kein Thema und seither fand sich keine ausreichende politische Mehrheit für die Aufnahme in den Verfassungsrang. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht, die informationelle Selbstbestimmung als ein Grundrecht festgestellt jedoch wird dies auch im Zuge der mit dem Infektionssucht begründeten Maßnahmen zunehmend aufgeweicht.

Der Sachstand dazu wurde am 04.März 2021 durch den wissenschaftlichen Dienst des Bundestags aufgearbeitet: Unterlage auf bundestag.de

In der EU sind personenbezogene Daten nach Datenschutz-Grundverordnung und nach Art. 8 der EU-Grundrechtecharta geschützt.

Daher empfiehlt es sich etwas mehr Aufwand in den Eingenschutz zu investieren, wir werden dazu Informationen sammeln und Ihnen Tipps und Tricks in unserem Service-Bereich zur Verfügung stellen.